Caseware verfügt über einen einheitlichen Rahmen für die Planung der Geschäftskontinuität und hat diesen festgelegt, dokumentiert und angenommen, um sicherzustellen, dass alle Geschäftskontinuitätspläne in Bezug auf die Prioritäten für Tests, Wartung und Informationssicherheitsanforderungen einheitlich sind.
Zu den Anforderungen an Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs gehört Folgendes:
- Definierter Zweck und Umfang, abgestimmt auf relevante Abhängigkeiten
- Zugänglich und verständlich für diejenigen, die sie anwenden werden
- Eigentum (einer) namentlich genannten Person(en), die für ihre Überprüfung, Aktualisierung und Genehmigung verantwortlich ist/sind
- Festgelegte Kommunikationswege, Rollen und Verantwortlichkeiten
- Detaillierte Wiederherstellungsverfahren, manuelle Workarounds und Referenzinformationen
- Methode für die Einsetzung des Plans.
CC3.1, A1.2, A1.3
5.1(h), A.17.1.2